Brandsicherheitswache bei Grillparty gefordert

Im kommenden Sommer gibt es eine wichtige Neuerung, die jeder wissen sollte.
Die Bayerische Verordnung für mehr Sicherheit in der Freizeit tritt zum 1.4.2021 in Kraft. Eine wichtige Veränderung ist, dass zukünftig bei Grillfeiern jeglicher Art eine Brandsicherheitswache von der örtlichen Feuerwehr gestellt werden muss.
Die Anforderung an diese Sicherheitswache richtet sich nach der Örtlichkeit und der Anzahl der anwesenden Personen. Bei bis zu 2 Personen genügt ein Mitglied der Feuerwehr mit einer Kübelspritze, bis zu 5 Personen werden durch einen Trupp mit einem C-Schlauch und Atemschutz geschützt. Für Firmenfeiern ist wegen der erhöhten Brandlast auf dem Gelände mindestens ein Löschfahrzeug mit einer Staffelbesatzung und ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern nötig – individuelle Lösungen erarbeiten wir nach vorheriger Rücksprache gemeinsam.

Diese Sicherheitswache ist allerdings leider nicht kostenfrei für die Bürger. Die Feuerwehr Roth hat ein umfassendes Rabattsystem erarbeitet, so dass unsere Mitbürger öfters den Grillfreuden nachkommen können. Eine Preisliste kann entsprechend bei Bedarf angefordert werden. Im Angebot sind z.B. 10er Karten, wobei die elfte Sicherheitswache dann gratis ist. Auch durch Bereitstellen von Löschmaterial wie z.B. einen voll funktionsfähigen Gartenschlauch (statt der Kübelspritze) kann der Preis reduziert werden.
Wir sind hier auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um den enormen Personalaufwand zu stemmen.
Der Clou: alle Mitglieder der Feuerwehr Roth sind von den Auflagen befreit, sofern sich bei den Feiern mindestens zwei Mitglieder der Feuerwehr Roth vor Ort befinden.

Ihr wollt weiterhin eure Grillfeiern kostenlos durchführen? Dann werdet doch Mitglied bei uns!

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