Bei einem Einsatz am Dienstag kam es leider zu einem Unfall mit einem Feuerwehrfahrzeug. Gleich vorweg: es handelt sich hierbei zwar „nur“ um einen Sachschaden, dennoch ist das für alle Beteiligten sehr ärgerlich – und jeder kann (und muss!) dazu beitragen, solche Unfälle zu vermeiden. Aber was war passiert?
Die Feuerwehr Roth wurde zu einer dringenden Türöffnung auf die Kupferplatte alarmiert. In der Wattstraße fanden die Einsatzkräfte eine sehr beengte Verkehrssituation vor. Die Straße war beidseitig zugeparkt. Der sehr erfahrene Fahrer des HLFs verlangsamte natürlich sofort seine Fahrt und versuchte abzuschätzen, ob die Durchfahrt möglich sein könnte. Allerdings reichte die Durchfahrtsbreite letztlich doch nicht ganz aus und es kam zu größeren Schäden an allen drei beteiligten Fahrzeugen. Der Einsatz konnte trotzdem noch erfolgreich abgearbeitet werden, wie sich herausstellte, war die Türöffnung auf Grund des kritischen Gesundheitszustands der betroffenen Person als sehr dringend einzustufen.
Laut § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten (und auch das Parken) an engen Straßenstellen verboten. Einige Gerichtsurteile befassten sich mit der Definition von „eng“ und kamen zu dem Schluss, dass dies bei einer Durchfahrtsbreite von weniger als 3,05m der Fall ist. Wenn diese Breite nicht gewährleistet ist, dann darf nicht beidseitig geparkt werden. Bei Unsicherheiten könnt ihr euch immer überlegen: würde ich mit einem großen LKW hier noch durchkommen? Kleiner Hinweis: wenn es mit dem „kleinen“ PKW schon eng wird, dann hat der LKW fast keine Chance mehr.